Wärmepumpe Zürich: Förderung prüfen, Offerte anfragen

Wer im Kanton Zürich eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann Förderung beantragen, braucht oft nur eine Meldung an die Baubehörde und holt vorher eine Offerte ein. Hier lesen Sie, was Stand Oktober 2026 gilt. Ihre Anfrage können Sie unverbindlich senden.

Stand: Oktober 2026

  • Unverbindliche Anfrage in einem Schritt, ohne Konto
  • Kostenlose Beratung zu Förderung, Meldung und Ablauf im Kanton Zürich
  • Wärmepumpe auf Wunsch im Gesamtsystem mit Photovoltaik, Speicher und Wallbox

Offerte für Ihre Wärmepumpe anfragen

Ein Schritt, kein Konto: Beschreiben Sie Ihr Gebäude in wenigen Angaben. Wir melden uns bei Ihnen. Die Anfrage ist unverbindlich.

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So erreichen wir Sie: Telefon oder E-Mail (mindestens eines) *

Wir prüfen, ob wir das Vorhaben übernehmen. Passt es nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter. Lieber telefonisch? 044 515 23 23

  • Eno Solar GmbH in Brüttisellen
  • Mitglied von Swissolar
  • Wärmepumpe, Photovoltaik, Speicher und Wallbox aus einer Hand
  • Kostenlose Beratung

Wärmepumpe im Kanton Zürich: das Wichtigste in Kürze

Diese Eckwerte stammen aus dem kantonalen Förderprogramm 2026 und von den Seiten des Kantons Zürich, Stand Oktober 2026. Prüfen Sie Beträge und Bedingungen vor Ihrem Entscheid bei der zuständigen Stelle.

CHF 2’900Pauschale für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW thermisch
Vor BaubeginnFördergesuch einreichen vor der Installation (Luft-Wasser), vor der Bohrung (Erdsonde) oder vor Erhalt der Konzession (Grundwasser)
30 TageFrist im Meldeverfahren, gerechnet ab Eingang der Meldung; das Bauamt bestätigt das Fristende
4 Wochenbis zur verbindlichen Zu- oder Absage, gerechnet ab vollständigen Unterlagen; die Eingangsbestätigung ist noch keine Zusage

Förderung: erst das Gesuch, dann der Bau

Der Kanton Zürich unterstützt den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen mit Pauschalen. Eine Erdsonden-Wärmepumpe bis 15 kW thermisch erhält nach dem Programm 2026 CHF 6’800, grössere Anlagen bekommen einen Zuschlag je zusätzliches Kilowatt. Der Beitrag wird auf höchstens 50 % der relevanten Investitionskosten gekürzt.

Das Gesuch muss eingereicht sein, bevor gebaut wird: bei Luft-Wasser vor der Installation der Wärmepumpe, bei der Erdsonde vor der Bohrung, bei Grundwasser vor Erhalt der wasserrechtlichen Konzession. Die automatische Eingangsbestätigung der Gesuchplattform ist noch keine Förderzusage. Die rechtsverbindliche Zu- oder Absage folgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Hängt Ihre Finanzierung vom Beitrag ab, warten Sie die Zusicherung ab.

Liegt Ihr Gebäude in einem Verbundgebiet der kommunalen Energieplanung, wird die Wärmepumpe nicht gefördert, sofern keine Programmausnahme greift. Das sehen Sie früh im GIS-Browser des Kantons. Einzelne Gemeinden zahlen zusätzliche Beiträge, eine Übersicht nach Postleitzahl bietet energiefranken.ch. Beträge, Bedingungen und Vorgehen stehen auf der Seite Förderung der Wärmepumpe im Kanton Zürich.

Bewilligung: oft genügt eine Meldung

Jeder Heizungsersatz braucht ein Gesuch beim Bauamt. Bei Wärmepumpen genügt oft eine Meldung statt einer Baubewilligung. Das Meldeverfahren gilt seit 1. Januar 2023, zum Beispiel für innen aufgestellte Luft-Wasser-Geräte, für aussen aufgestellte bis 2 m³ Grösse und für Erdsonden-Wärmepumpen. Die Meldung geht an das Bauamt Ihrer Gemeinde. Gebaut werden darf, wenn innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung nichts anderes angeordnet wird. Massgebend ist das Fristende, das Ihnen das Bauamt bestätigt. Bei jeder Luft-Wasser-Wärmepumpe gehört ein Lärmschutznachweis dazu.

Eine Baubewilligung brauchen Sie für ein Aussengerät in der Kernzone oder im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars. Was für Ihr Grundstück gilt, entscheidet die Baubehörde Ihrer Gemeinde. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Bewilligung einer Wärmepumpe im Kanton Zürich.

Heizung ersetzen: was das Energiegesetz verlangt

Beim Ersatz einer fossilen Heizung müssen erneuerbare Energien eingesetzt werden, wenn das technisch möglich ist und die Lebenszykluskosten höchstens 5 % über einer fossilen Lösung liegen. Eine Wärmepumpe erfüllt die Anforderung ohne Zusatzauflagen. Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen müssen bis 2030 ersetzt werden, mit Ausnahmen.

Einen festen Stichtag für Öl- und Gasheizungen nennt der Kanton auf seiner Seite zum Heizungsersatz nicht. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Heizung ersetzen. Mehr dazu lesen Sie unter Heizung ersetzen im Kanton Zürich.

Welche Wärmepumpe passt zu Ihrem Haus?

Für ein Einfamilienhaus nennt EnergieSchweiz drei Bauarten. Sie unterscheiden sich im Verfahren und im Kantonsbeitrag:

BauartVerfahrenKantonsbeitrag bis 15 kW thermisch
Luft-WasserMeldung, LärmschutznachweisCHF 2’900
Sole-Wasser (Erdsonde)Meldung, dazu Bewilligung des KantonsCHF 6’800
Wasser-Wasser (Grundwasser)Konzession des KantonsCHF 6’800

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht keine Bohrung, dafür gehören Standort und Schall früh in die Planung, siehe Luft-Wasser-Wärmepumpe im Kanton Zürich. Ob an Ihrem Standort eine Bohrung zulässig ist, beantwortet der Wärmenutzungsatlas des Kantons, siehe Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Zürich. Die Beträge stammen aus dem Programm 2026.

Was kostet eine Wärmepumpe?

Was eine Wärmepumpe kostet, hängt von Haus, Bauart und Leistungsumfang ab. Die Seite Wärmepumpe Kosten in der Schweiz erklärt, was im Preis steckt und wovon er abhängt. Die dortigen Richtwerte ersetzen keine Offerte.

Wärmepumpe und Solaranlage aus einer Hand

Wer neben der Wärmepumpe auch Solarstrom nutzen will, erhält Planung und Installation bei der Eno Solar GmbH aus einer Hand: Photovoltaik, Wärmepumpe, Batteriespeicher und Wallbox. So lassen sich Dimensionierung und Betrieb aufeinander abstimmen. Wie das zusammenspielt und welche Förderwege getrennt laufen, steht unter Wärmepumpe und Photovoltaik.

So läuft Ihre Anfrage ab

  1. Sie senden das Formular auf dieser Seite. Pflicht sind Name, PLZ und Ort, Telefon oder E-Mail sowie die Einwilligung.
  2. Wir prüfen Ihre Angaben zu Gebäude, aktueller Heizung und Vorhaben.
  3. Wir melden uns bei Ihnen. Passt Ihr Vorhaben nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter.
  4. Gemeinsam klären wir offene Fragen zu Förderung und Bewilligung. Ihre Anfrage bleibt unverbindlich.

Den ganzen Weg bis zur Abnahme zeigt die Seite Ablauf einer Wärmepumpen-Installation. Welche Angaben Ihre Offerte genauer machen, lesen Sie unter Wärmepumpe Offerte im Kanton Zürich.

Wärmepumpe in der Region Zürich: Wo wir arbeiten

Unser Einsatzgebiet ist der Kanton Zürich mit Umgebung. Wer einen Installateur für eine Wärmepumpe in der Region Zürich sucht: Wir planen und installieren Wärmepumpen im Gesamtsystem mit Photovoltaik. Diese Website ist ein Angebot der Eno Solar GmbH mit Sitz in Brüttisellen, Mitglied von Swissolar und mit ESTI-Installationsbewilligung. Was in einzelnen Gemeinden anders ist, etwa bei Energieplanung, Wärmeverbünden und Gemeindebeiträgen, zeigt die Übersicht Einsatzgebiet im Kanton Zürich.

Noch eine Detailfrage? Antworten zu Förderung, Meldung und Heizungsersatz sammelt die Seite Häufige Fragen zur Wärmepumpe im Kanton Zürich.

Häufige Fragen

Lohnt sich der Umstieg von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe?

Das hängt vom Einzelfall ab. EnergieSchweiz beschreibt Wärmepumpen als Systeme mit höherer Anschaffung, aber tieferen Energiekosten. Ob sich das bei Ihnen rechnet, zeigen Heizölverbrauch, Gebäude und Förderung. Das klären wir in der kostenlosen Beratung mit Ihren Angaben.

Kostet die Erstberatung etwas?

Unsere Beratung ist kostenlos, die Anfrage unverbindlich. Zusätzlich gibt es die Impulsberatung «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz, die laut EnergieSchweiz kostenlos und unverbindlich ist und eine Beurteilung vor Ort umfasst. Fragen zur Förderung beantwortet der Kanton unter 0800 93 93 93.

Wer stellt das Fördergesuch?

Das Gesuch läuft elektronisch über die kantonale Gesuchplattform, laut Programm hilft eine Fachperson bei den Unterlagen. Klären Sie vor dem Auftrag schriftlich, wer was erledigt.

Gilt das Förderprogramm auch für ein Mehrfamilienhaus?

Ja. Das Programm 2026 richtet sich nach der thermischen Leistung der neuen Anlage, nicht nach der Gebäudeart. Vermieter verpflichten sich, die durch die Förderung erzielte Reduktion der Liegenschaftskosten weiterzugeben. Gebäude von Kantonen, Bund und bundesnahen Unternehmen sind nicht förderberechtigt.

Quellen

Stand der Quellen: Oktober 2026

  1. Kanton Zürich: Förderprogramm 2026 (PDF)
  2. Kanton Zürich: Energieförderung
  3. Kanton Zürich: Meldeverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen
  4. Kanton Zürich: Heizungsersatz
  5. Kanton Zürich: Lärmschutz bei Neuanlagen
  6. EnergieSchweiz: Wärmepumpen
  7. EnergieSchweiz: Heizen mit Wärmepumpe
  8. EnergieSchweiz: Erneuerung der Heizung, zu erwartende Kosten

Bereit für eine Offerte?

Das Formular steht oben auf dieser Seite. Lieber telefonisch: 044 515 23 23

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